Du möchtest einen Führerschein machen?
Dann sind wir Dein Partner. Unsere Leidenschaft ist das Fahren und das wirst Du merken.
Unser Wort darauf!
Unser Angebot:
– in 7 Tagen zum PKW Führerschein
– in 7 Tagen die komplette PKW Theorie
– alle Zweiradklassen
– Klasse T Ausbildung für alle Traktoren
– alle LKW Klassen, auch C1 für Wohnmobil und Krankenwagen
– Berufskraftfahrerweiterbildungen (Module)
– Berufskraftfahrerausbildung (Grundqualifikation und beschleunigte Grundqualifikation)
– Wir führen zertifizierte Maßnahmen nach AZAV durch (Bildungsgutscheine)
Die Termine für den Theoretischen Unterricht werden nach der Anmeldung vereinbart. Wir bitten euch dies zu beachten.
DER SCHNELLSTE WEG ZUM FÜHERSCHEIN
WIR FREUEN UNS AUF DICH!
DIE VERSCHIEDENEN FÜHRERSCHEINKLASSEN IM ÜBERBLICK
Begleitendes Fahren mit 17 Jahren. Mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis und maximal 1 Punkt.
Kraftwagen bis 3,5t zGM. Ab 18 Jahren. Mitführen von Anhängern: Alle Anhänger bis 750 kg zGM. Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zGM. Die zGM der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.
Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM. Ab 18 oder bei begleitendem Fahren ab 17.
….
Zweirädrige und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor. Ab 15 Jahren
Zwei und dreirädrige Kleinkrafträder, sowie Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge max. 50ccm (Benzin) beschränkt auf 45 km/h. Ab 15 Jahren.
Leichtkrafträder bis 125ccm; max. 11kW. Verhältnis Leistung/Leermasse 0,1 kW/kg. Ab 16 Jahren.
Beschränkt auf Krafträder bis 35 kW. Verhältnis Leistung/Leermasse 0,2 kW/kg. die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. Ab 18 Jahren.
Direkteinstieg unbeschränkte Krafträder. Ab 24 Jahren.
LKW bis 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse
LKW bis 7,5 Tonnen mit Anhänger bis 12 Tonnen zGM
LKW
LKW mit Anhänger
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bauartbedingt max. 40 kmh Ab 16 Jahren. Max. 60 kmh ab 18 Jahren.
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h, mit Anhänger max. 25 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen; bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h
Aus- und Weiterbildung
IN EINEM KURZEN VIDEO 😉
Einblicke in unseren Alltag
Wir freuen und auf deine Nachricht
Antworten auf deine Fragen
Der schnellste Weg ist sich direkt Online anzumelden.
Solltest du vorher eine persönliche Beratung wünschen ist das natürlich auch kein Problem.
Nein ihr könnt euch gern ohne eure Eltern anmelden.
Den vorbereiteten Führerscheinantrag bekommt ihr von uns, diesen müsst ihr dann bei eure Gemeinde abgeben.
Der Erste-Hilfe-Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten ist unbefristet gültig.
Dieser gilt maximal 2 Jahre.
Die Ausbildung kann ein halbes Jahr vor dem Geburtstag (Mindestalter) begonnen werden. Die Anmeldung ist natürlich auch schon früher möglich.
0